Nutzung durch Bundesbehörden
Für die Nutzung der NFK schließt das BMI mit jeder obersten Bundesbehörde
(Nutzer) einen Vertrag in Form der Nutzungsvereinbarung.
Zur Einrichtung des Portals ist ein ausgefüllter
Abrufschein zu übersenden. Der der obersten Bundesbehörde übermittelte Codeschnipsel wird von der obersten
Bundesbehörde den jeweils nachgeordneten Behörden übermittelt.
Nutzung durch die Länder
Für die Nutzung der NFK durch die Länder schließt das BMI mit jedem Land
einen Vertrag in Form der Nutzungsvereinbarung. Die Länder tragen die Verantwortung der Nachnutzung der NFK gegenüber
ihren Behörden, Einrichtungen und Kommunen z.B. in Form einer zwischen Land und Kommune geschlossenen Vereinbarung.
Jedes Land soll auf Nachfrage des BMI Auskunft über die Anzahl sowie die konkrete Nennung der nachnutzenden Stellen und
der Online-Dienste geben.
Nachnutzung der NFK durch die Kommunen
Für die Nachnutzung der NFK durch die Kommunen wird dem
Portal-Administrator eines Landes bei Einrichtung des Portals der o.g. eindeutig dem Portal zuzuordnende
NFK-HTML-Snippet („Codeschnipsel“) zugewiesen und übermittelt. Der Portal-Administrator des Landes übermittelt den
Kommunen diesen Codeschnipsel zur Einbindung auf relevanten Seiten.
Die Kommunen binden diesen Codeschnipsel auf den relevanten Seiten ein und müssen die o.g. Metadaten bei Aufruf
des Codeschnipsels mitliefern. Insbesondere anhand der Metadaten „issue“ und „region“ kann der Portal-Administrator auf
Landesebene das auf kommunalen Seiten eingegebene Feedback für jede einzelne Kommune und jede Leistung filtern und das
Feedback den nachnutzenden Stellen (Kommunen) gesammelt oder gefiltert zur Verfügung stellen. Alternativ können
unterschiedliche Benutzerrollen eingerichtet werden, die einen dedizierten Zugriff auf das für Sie relevante Feedback
erhalten können (siehe Bereich 'So funktioniert die NFK').
Regierungspräsidien und Gemeindeverbände (Landkreise, Ämter etc.) können durch ihren eigenen ARS oder durch alle ARS
der jeweils angehörigen Kommunen dargestellt werden.
Die Administration liegt komplett beim Land. Gesonderte
Abrufscheine zwischen BMI und Kommunen sind nicht notwendig.