Als öffentliche Verwaltung können Sie die Nationale Feedback-Komponente (NFK) nutzen, um für Ihre Onlinedienste Feedback von Nutzenden einfach zu erheben, zu sammeln und zentral auszuwerten. Durch die Feedbackauswertung können Sie Ihre Onlinedienste kontinuierlich verbessern. Für SDG-relevante Onlinedienste übernimmt die NFK für Sie die Übermittlung der Feedback-Daten an die Europäische Kommission.
Mit der NFK stellt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) einen zentralen Service für das Sammeln von Nutzungs-Rückmeldungen bereit und erfüllt so die Anforderungen der SDG-Verordnung gemäß Art. 25 der SDG-VO (EU) 2018/1724.
Im Jahr 2018 wurde durch die SDG-Verordnung (EU) die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Verwaltungsleistungen der Europäischen Union (EU) und Ihrer Mitgliedstaaten beschlossen. Dieses Zugangstor, das sogenannte Single Digital Gateway (SDG), ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen den Zugang zu Informationen, Rechten und Verfahren.
Seitdem wird die digitale EU-Plattform „Your Europe“ aus- und umgebaut und mit den Portalen der Mitgliedstaaten verlinkt. In Deutschland ist das Bundesportal mit dem „Your Europe“-Portal verbunden.
Die SDG-Durchführungsverordnung (SDG-DVO, 2020/1121) legt unter anderem fest, dass den Nutzenden des „Your Europe"-Portals ein Instrument für Rückmeldungen zur Verfügung gestellt werden muss.
Dies gilt insbesondere für die im Anhang II der SDG-VO erwähnten Verfahren. In Deutschland wurde daher die NFK als ganzheitliche Lösung entwickelt, um die Anforderungen der SDG-VO im Hinblick auf Nutzungsfeedback umzusetzen.
Bei Nutzung der NFK wird SDG-relevantes Feedback zunächst von der NFK gesammelt und anschließend automatisiert monatlich an die EU-KOM übertragen. Nutzt das Portal eine eigene Feedback-Lösung für ein SDG-relevantes Verfahren, muss das Feedback zur Erfüllung der SDG-Vorgaben per Upload-Schnittstelle an die NFK versandt werden. Anschließend wird das Feedback von der NFK an die EU-KOM weitergeleitet.
Zusätzlich konfigurierte Fragen oder Inhalte von Freitextfeldern werden durch die NFK nicht an die EU-KOM weitergeleitet.
Generell ist die Integration der NFK gemäß Anhang II der SDG-VO verpflichtend für Onlinedienste, die mit der Plattform „Your Europe“ verknüpft sind.
Aufgrund ihrer Funktionsweise kann die NFK aber auch von Onlinediensten der öffentlichen Verwaltung verwendet werden, bei denen die Verwendung nicht gemäß SDG-VO verpflichtend ist. So kann die NFK auch für alle Onlinedienste und Informationsangebote zur Feedbackgewinnung eingesetzt werden.
Feedbackerhebung | Nutzung der NFK | |
---|---|---|
Verfahren nach Anlage 2 der SDG-VO (Art. 6 (1) 2018) | verpflichtend | verpflichtend (direkte Einbindung oder Schnittstelle Art. 25 (1), 1724/2018) |
Verfahren nach Anlage 1 der SDG-VO | optional | optional |
Nicht vom SDG-erwähnte Verfahren | optional | optional |
Je nach Kontext (Infoseite oder Onlinedienst) können unterschiedliche Fragesets genutzt werden, die von der EU vorgegeben sind. Zudem sind individuelle Feedback-Fragen möglich.
Die vollständigen Fragesets finden Sie im NFK-Infopaket in der „Präsentation der NFK zur kurzen Vorstellung“.
Das Feedback wird auf zwei Ebenen erfasst. Auf dem „First Level“ können die Nutzenden einfaches Feedback zu den Onlinediensten geben. Bei dem „Second Level“-Feedback wird erweitertes Feedback abgefragt.
Bei der Abfrage des Feedbacks werden folgende Frageformen verwendet:
Die Feedback-Daten werden anonymisiert erhoben. Die Informationen zum Datenschutz der jeweiligen Webseite können im Formular direkt verlinkt werden.
Nachdem die Nutzenden das Feedback abgesendet haben, ist dieses direkt in der Administrationsoberfläche einsehbar. Über diese kann ein berechtigter Nutzerkreis Feedback anschauen und verwalten. Zudem können Portalkonfigurationen und die Benutzeradministration vorgenommen werden.
Es können mehrere Benutzer eingerichtet werden, die das Feedback auswerten. Dabei gibt es verschiedene Rollen, die unterschiedliche Berechtigungen haben:
Zugriffsbeschränkungen werden anhand von Instrument, Anliegentyp, Anliegen (Leistungsschlüssel) und/oder Region (ARS) festgelegt.
Detaillierte Informationen zu der Benutzerverwaltung finden Sie im NFK-Infopaket unter „Handbuch kompakt“.
Entsprechend der hinterlegten Zugriffsbeschränkungen können Feedback-Einträge eingesehen werden. Dabei gibt es verschiedene Filtermöglichkeiten, zum Beispiel nach Zeitraum oder Feedback-Formularen (Instrumenten), falls dem Benutzer mehrere Portale oder Instrumente zugeordnet sind.
Sie können das Feedback auch nach spezifischen Metadaten, wie dem Leistungsschlüssel oder Sternebewertungen filtern.
Die Inhalte der Freitextfelder werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nach 90 Tagen gelöscht. Wenn Sie die Daten erhalten wollen, müssen Sie diese vorher sichern. Falls es datenschutz- oder strafrechtlich bedenkliche Inhalte gibt, können Sie diese jederzeit vor Ablauf der Frist löschen. Die Feedback-Daten werden nach zwei Jahren gelöscht.
Sie können die Feedback-Daten als CSV, Excel oder automatisiert über eine API-Download Schnittstelle exportieren.
Über Ihr Benutzerkonto können Sie die Benachrichtigungsfunktion über neu eingegangenes Feedback aktivieren. Sie entscheiden dabei, ob Sie per E-Mail täglich, wöchentlich oder monatlich informiert werden wollen.
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